FAQ Heilpraktiker
Heilpraktiker als Beruf
Den Heilpraktikerberuf zu ergreifen, bedeutet, einer Berufung zu folgen. Ein Heilpraktiker muss sein gesamtes Wissen und Können in den Dienst der Gesundheit stellen. Er füllt somit eine Rolle mit großer sozialer und moralischer Verantwortung aus. Wer sich für die Heilkunde als Beruf entscheidet, sollte das Wohl seiner Mitmenschen unbedingt in den Mittelpunkt dieser Entscheidung stellen. Verdienstvorstellungen oder der Traum von der eigenen Praxis müssen hintenanstehen.
Die Wege zu diesem Beruf sind vielfältig und oftmals sehr individuell. Nicht selten werden Menschen im Quereinstieg Heilpraktiker, nachdem sie jahrelang einen anderen Beruf ausgeübt haben. Viele Heilpraktiker gehen dieser Tätigkeit auch nur in Teilzeit nach, während sie weiter in ihrem alten Beruf arbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie sich für den Beruf des Heilpraktikers interessieren, sind Sie hier an der richtigen Stellen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie wissen sollten, um sich für diese Aufgabe zu entscheiden.
Ein Beruf mit Zukunft
Das Interesse an alternativen Heilmethoden ist in Deutschland in den letzten Jahren merklich gestiegen. Als Ergänzung zur ärztlichen Versorgung suchen viele Menschen heute die Hilfe von Naturheilkundigen. Insbesondere weil Ärzten oftmals die Zeit fehlt, sich ausführlich mit jedem einzelnen Patienten zu beschäftigen und auf alle Sorgen und Nöte einzugehen, können alternative Therapeuten einen sinnvollen Beitrag zur Gesundheit von Patienten beitragen.
Vor diesem Hintergrund haben angehende Heilpraktiker gute Zukunftsaussichten. Wer sich zu der Tätigkeit berufen fühlt und für die Gesundheit seiner Patienten vollen Einsatz bringt, kann mit einer wachsenden Zahl an Patienten rechnen.
Zu bedenken ist jedoch auch, dass Heilpraktiker inzwischen zu einer Art Modeberuf geworden ist, den viele unbedarft und mit falschen Vorstellungen zu ergreifen versuchen. Nur wer viel Aufwand in seine Ausbildung investiert, seine Verantwortung im Heilberuf ernst nimmt und stets seriös arbeitet, kann sich von der Masse abheben und erfolgreich sein.
Auch ist zu bedenken, dass es eines großen Werbeaufwands und einer längeren Anlaufzeit bedarf, bevor man sich als selbstständiger Heilpraktiker einen nennenswerten Patientenstamm erarbeitet hat. Viele Alternativmediziner beginnen ihre Tätigkeit daher nebenberuflich. So können sie weiterhin für ihren Lebensunterhalt sorgen, während sie Schritt für Schritt ihre Praxis aufbauen. Auch fällt es so leichter, bei einem möglichen Scheitern zum alten Beruf zurückzukehren.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Heilberuf eine interessante und verantwortungsvolle Dienstleistung ist, für die die Nachfrage zusehends steigt. Der Weg zum Erfolg indes ist lang und nicht immer einfach und gelingt nur mit der nötigen Einstellung zu Patient und Tätigkeit.
Verdienst und Chancen
Was ein Heilpraktiker verdient, kann höchst unterschiedlich ausfallen und hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Regionale Einflüsse, die zur Verfügung stehende Arbeitszeit beeinflussen, wie das Einkommen ausfällt. Auch hängt der Verdienst davon ab, ob es gelingt, einen treuen Patientenstamm aufzubauen.
Der Vergleich der Durchschnittseinkommen in den einzelnen Bundesländern verdeutlicht die regionalen Unterschiede: Im Bundesland Berlin verdienen Naturheilkundige durchschnittlich nur 1.500 Euro brutto im Monat. Das monatliche Durchschnittseinkommen in Niedersachsen liegt dagegen bei 2.800 Euro. Spitzengehälter erzielen Heilpraktiker in Nordrhein-Westfalen mit über 5.500 Euro.
Inzwischen finden einige Heilpraktiker auch in Reha-Kliniken oder Gesundheitszentren eine Anstellung. Auch betreiben Ärzte, die gegenüber alternativen Heilmethoden aufgeschlossen sind, mitunter Gemeinschaftspraxen zusammen mit Heilpraktikern. Die meisten alternativen Therapeuten sind jedoch weiterhin in ihrer privaten Praxis tätig.
Der Weg zu einer eigenen Praxis ist teuer und nicht immer einfach. Professioneller Rat bei der Entwicklung eines Businessplans kann daher sinnvoll sein.
Wie werde ich Heilpraktiker?
Der Einstieg in den Heilpraktikerberuf kann auf ganz unterschiedlichen Bahnen verlaufen. Welchen Weg man wählt, ist eine individuelle Entscheidung. Es hängt von den eigenen Vorkenntnissen und Erfahrungen ab, aber auch von der Zeit und den finanziellen Mitteln, die zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich darf jeder den Beruf ergreifen, der mindestens 25 Jahre alt ist und über einen Hauptschulabschluss oder einen höheren Bildungsabschluss verfügt. Zusätzlich muss die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest belegt sein. Außerdem ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Wer diese Bedingungen erfüllt, darf die Prüfung zur Zulassung als Heilpraktiker ablegen.
Heilpraktiker ist in Deutschland kein gesetzlich regulierter Ausbildungsberuf. Voraussetzung für seine Ausübung ist lediglich das Bestehen der Zulassungsprüfung. Im Rahmen dieser Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber über das nötige medizinische Wissen verfügt, um den Beruf ausüben zu können. Zu diesem Wissen gehören insbesondere umfassende Kenntnisse von Anatomie, Physiologie und Pathologie des Menschen, sowie Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen und grundlegende Diagnose- und Behandlungstechniken.
Zahlreiche Heilpraktikerschulen bieten Ausbildungsgänge in Vorbereitung auf die Zulassungsprüfung an. Daneben ist es auch zulässig, sich allein im Selbststudium auf die Prüfung vorzubereiten. Es ist jedoch empfehlenswert, das Studium an einer renommierten Schule zu absolvieren. Neben den Mindestanforderungen für das Bestehen der Prüfung werden dort nämlich auch Behandlungsmethoden auf diversen Spezialgebieten gelehrt. Wer sich ausschließlich auf die amtliche Überprüfung vorbereitet, läuft Gefahr, dass es ihm anschließend am nötigen Handwerkszeug fehlt, um erfolgreich als Heilpraktiker tätig zu werden.
Bei der Wahl des Studienangebots spielen persönliche Präferenzen und Vorkenntnisse eine wichtige Rolle. Wenn Sie bereits über eine Ausbildung oder ein Studium in einem Gesundheitsfachberuf verfügen und eventuell schon auf diesem Feld gearbeitet haben, lohnt es sich an dieses Können anzuknüpfen. In solch einem Fall kann eine kürzere Ausbildungsdauer ausreichen, um die nötigen Qualifikationen zu erlangen. Für völlige Neulinge auf dem Gebiet der Heilkunde empfiehlt sich ein umfassenderes Studienprogramm.
Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass das Studium Ihrer Wahl neben theoretischer Wissensvermittlung auch ausreichend praktische Übungen beinhaltet. Die Hospitanz in der Praxis eines erfahrenen und renommierten Therapeuten kann auch von großem Wert sein.
Die meisten Heilpraktikerausbildungen werden als Teilzeitstudium in Abend- oder Wochenendkursen angeboten. Auf diese Weise sind sie mit der gleichzeitigen Ausübung eines anderen Berufs vereinbar. Es stehen aber auch Vollzeitausbildungen zur Wahl.
Wie mache ich mich selbstständig?
Nachdem Sie eine Ausbildung zum Heilpraktiker absolviert und die Zulassung erhalten haben, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen: Sie finden eine Anstellung – beispielsweise in einem Reha-Zentrum –, oder Sie machen sich selbstständig. Den zweiten Weg gehen nach wie vor die meisten Heilkundigen.
In einem günstigen Fall können Sie die Praxis eines bereits erfolgreichen Heilpraktikers übernehmen, der sich zur Ruhe setzt. Auf diesem Weg würden die bereits gewonnenen Stammpatienten, sowie die Praxisausstattung an Sie übergehen. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie als Heilpraktiker in eine Gemeinschaftspraxis zusammen mit Ärzten einziehen können, deren Patienten dann auch ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Für die meisten Berufseinsteiger steht aber die Gründung einer eigenen Praxis an. Neben den nötigen finanziellen Mitteln sind hierfür Grundkenntnisse über Fragen der Unternehmensgründung unersetzlich. Die Suche nach geeigneten Praxisräumen und die Anschaffung der nötigen Ausstattung müssen ebenso bewältigt werden, wie die Frage, ob zusätzliches Personal beschäftigt werden soll oder kann.
Welche gesetzlichen Regelungen muss ich als Heilpraktiker beachten?
Neben dem Heilpraktikergesetz, in welchem die grundsätzliche Erlaubnis, als Heilpraktiker tätig zu werden, geregelt ist, sind bei der Ausübung des Berufs in Deutschland noch weitere Rechtsnormen einzuhalten. Diese betreffen vor allem die Pflichten eines Heilkundigen und die Grenzen seiner Tätigkeit.
Zu den wichtigsten Rechtsnormen, die für Heilpraktiker gelten, gehört die Sorgfaltspflicht. Aus einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass Heilpraktiker verpflichtet sind, sich auf dem Gebiet, auf dem sie tätig sind, stets so umfassend zu informieren und weiterzubilden, wie dies auch von einem Arzt verlangt wird. Ein Therapeut muss sich der Grenzen seiner Kenntnisse und seines handwerklichen Könnens bewusst sein. Er darf nach bestem Wissen und Gewissen nur dann tätig werden, wenn er sich über den Zustand des Patienten und die Folgen seiner Behandlung im Klaren ist.
Ferner muss ein Patient immer über die Art seiner Erkrankung und die voraussichtliche Dauer und die Kosten der Behandlung aufgeklärt werden. Mögliche Risiken einer Behandlung müssen dem Patienten ebenfalls mitgeteilt werden.
Zu ihrer eigenen Rechtssicherheit sollten Therapeuten die Behandlungsdaten eines Patienten immer sorgfältig dokumentieren. So verfügen sie in etwaigen Rechtsfällen über wichtige Belege für ihr Handeln.
Heilpraktiker unterliegen einer zivilrechtlichen Schweigepflicht. Gerade wegen der hohen ethischen Verantwortung, die der Beruf mit sich bringt, muss ein Heilpraktiker stets darauf achten, die Privatsphäre seiner Patienten zu wahren. Hierzu gehört auch die sachgemäße Absicherung von Patientendaten, die in einer Kartei oder einem Computersystem gespeichert werden. Vor Gericht haben Heilpraktiker jedoch – anders als Ärzte oder Geistliche – kein gesondertes Zeugnisverweigerungsrecht.
Einschränkungen für die Heiltätigkeit ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz, wonach meldepflichtige Infektionskrankheiten nur von einem Arzt behandelt werden dürfen. Des Weiteren schreiben Arznei- und Betäubungsmittelgesetz vor, dass bestimmt Substanzen nur von einem Arzt verordnet werden dürfen. Verschreibungspflichtige Medikamente etc. sind für Heilpraktiker also tabu.
Aus dem Hebammengesetz geht hervor, dass Heilpraktiker keine Geburtshilfe leisten dürfen. Zudem dürfen Zahn- und Kieferkrankheiten und Erkrankungen des Mundes laut Zahnheilkundegesetz nur von einem Zahnarzt behandelt werden.
Bei der Führung von Titeln und Berufsbezeichnungen ist unbedingt auf die korrekte Angabe zu achten. Insbesondere bei akademischen Graden muss die volle Bezeichnung (beispielsweise „Dr. phil.“) angegeben werden, um Verwechslungen mit dem medizinischen Doktorgrad („Dr. med.“) auszuschließen. Ausländische akademische Titel dürfen nur geführt werden, wenn sie in Deutschland anerkannt sind.
Diese Aufführung der Rechtsnormen soll ausschließlich eine erste Orientierung geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Berufsverbände
Die rund 35.000 Heilpraktiker, die in Deutschland arbeiten, sind in unterschiedlichen Berufsverbänden organisiert. Sie sind zugleich Interessenvertreter der Heilkundigen und Träger der diversen Schulen, die deutschlandweit in verschiedenen Städten vertreten sind. Folgende Verbände (in alphabethischer Reihenfolge) gibt es in Deutschland:
- Allgemeiner Deutscher Heilpraktikerverband e.V. (ADHV)
- Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. (BDN)
- Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH)
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. (BDHN)
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH)
- Freie Heilpraktiker e.V. (FH)
- Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH)
- Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH)
- Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH)
- Verband Heilpraktiker Deutschland e.V. (VHD)
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH)
Fachzeitschriften
In Deutschland wird eine Reihe von Zeitschriften herausgegeben, die sich an Personen in Heilberufen richten. Sie werden von den Verbänden teilweise kostenlos oder zu Vorzugspreisen an ihre Mitglieder ausgegeben. Zu den wichtigsten Fachzeitschriften gehören:
- die Deutsche Heilpraktiker Zeitschrift vom Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.,
- Der Heilpraktiker vom Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. und
- WIR.Heilpraktiker vom Verband Freie Heilpraktiker e.V.